Zulassung der Tuningteile

Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE

Die einfache ABE ist die schriftliche Erlaubnis des Kraftfahrt – Bundesamtes (KBA) zum Anbau eines bestimmten Gegenstands an ein bestimmtes Kfz. 
In dieser ABE steht zum einen, um was für einen Gegenstand es sich handelt, die Nummer der ABE und der Kfz – Typ.
Die Nummer der ABE ist zudem auf dem jeweiligen Gegenstand eingestanzt, angeschweißt etc.
Die ABE ist nach § 19 (2) Satz 2 StVZO beim Führen des Kfz immer mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Die ABE zählt zu den alten nationalen Regelungen, welche mittlerweile durch eine einheitliche, europaweit standadisierte Regelung ersetzt ist (EG-ABE).
Eine ABE nach altem (deutschen) Muster wird seit dem 17.06.2003 nicht mehr ausgestellt.
Alte ABE's behalten jedoch ihre Gültigkeit.
 

E-Nummer/EG-ABE/EG-Genehmigung/ECE-Genehmigung/EWG-Genehmigung

Bei diesen Genehmigungen gibt es im allgemeinen kein Schriftstück mehr.
Dies ist auch die einfachste und kostengünstigste Variante.
Die Nummer mit dem E-Zeichen ist auf den Anbauteilen sichtbar.
Teile die über eine E-Nummer verfügen sind eintragungsfrei.
 

Teilegutachten

Statt einer aufwendigen und teuren ABE können die Hersteller auch ein TÜV-Gutachten in Form eines Prüfberichts erstellen lassen.
Das TÜV–Gutachten ist lediglich ein Gutachten über einen Gegenstand, jedoch nicht bezogen auf ein bestimmtes Fahrzeug.
Tuningteile sollten bei ein Teilegutachten besitzen, dies erleichtert die Abnahme.
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde.
Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden.
Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3.
Mit dieser Bescheinigung kann der Umbau dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
 

Festigkeitsgutachten

Ein Festigkeitsgutachten bewertet die Traglast, Beschaffenheit und Qualität des verwendeten Materials.
Eine Eintragung ist nur durch eine Einzelabnahme nach §21 (StVZO) durch einen TÜV-Prüfer möglich.
Die Eintragung liegt im Ermessensbereich des jeweiligen TÜV-Prüfers.
 

Keine Kennzeichnung/Keine Angaben

Sollten die Tuningteile nicht besonders gekennzeichnet sein, so werden diese ohne ABE bzw. Teilegutachten geliefert.
Diese Tuningteile sind Motorsportteile und nicht für die Verwendung im öffentlichen Strassenverkehr zugelassen.
 
Unser Einbaupartner bietet für viele unserer Produkte zum Beispiel (Ladeluftkühler, Sportabgasanlagen, offene Ansaugsysteme) eine TÜV-Sondereintragung an.
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