Unsere Produkte unterscheiden sich in verschiedene Kategorien von Zulassungsformalitäten. Die für das jeweilige Produkt geltende, entnehmen Sie bitte der Artikelbeschreibung. Die meisten Artikel werden im Sinne der deutschen StVZO geprüft. Da die deutsche Straßenverkehrsordnung in den meisten Ländern anerkannt ist, besitzen unsere Gutachten eine dementsprechende Gültigkeit. Bitte prüfen Sie ggf. die Zulassungsvorschriften in Ihrem Land.

  • Teilegutachten für Anbauabnahme nach §19.3 StVZO
    Die Anbauteile selbst wurden bereits vor Auslieferung geprüft. Somit entfallen kostenintensive Besuche und Eintragungen in die Fahrzeugpapiere bei der Prüfstelle. Nur der sachgemäße Einbau oder Anbau des Tuningteils muss durch eine Prüfstelle bestätigt werden.

  • ABE / Gutachterliche Stellungnahme:
    Tuningteile mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) bzw. einer Gutachterlichen Stellungnahme sind eintragungsfrei. Es müssen lediglich die mitgelieferten Papiere im Fahrzeug mitgeführt werden.

  • E-Prüfzeichen / EG-Genehmigungsnummer
    Trägt ein Tuningteil ein E-Prüfzeichen oder eine EG-Genehmigungsnummer, so kann dieses direkt verbaut werden. Weder Abnahme noch weitere Papiere sind notwendig. Die Nummer ist auf dem Bauteil vermerkt.

  • Einzelabnahme
    Im Falle einer Einzelabnahme nach §21 oder §19.2 wird ein Tuningteil nach Ermessen des Prüfers, im Rahmen einer Vorführung, in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Ein evtl. mitgeliefertes Materialgutachten kann hierbei hilfreich sein.

  • Im Bereich der StVZO nicht zugelassen
    Tuningteile ohne Zulassung für den Bereich der StVZO sind nur außerhalb öffentlicher Straßen sowie für Rennsportveranstaltungen und Showzwecke einsetzbar.
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Unsere Produkte unterscheiden sich in verschiedene Kategorien von Zulassungsformalitäten. Die für das jeweilige Produkt geltende, entnehmen Sie bitte der Artikelbeschreibung. Die meisten Artikel werden im Sinne der deutschen StVZO geprüft. Da die deutsche Straßenverkehrsordnung in den meisten Ländern anerkannt ist, besitzen unsere Gutachten eine dementsprechende Gültigkeit. Bitte prüfen Sie ggf. die Zulassungsvorschriften in Ihrem Land.

  • Teilegutachten für Anbauabnahme nach §19.3 StVZO
    Die Anbauteile selbst wurden bereits vor Auslieferung geprüft. Somit entfallen kostenintensive Besuche und Eintragungen in die Fahrzeugpapiere bei der Prüfstelle. Nur der sachgemäße Einbau oder Anbau des Tuningteils muss durch eine Prüfstelle bestätigt werden.

  • ABE / Gutachterliche Stellungnahme:
    Tuningteile mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) bzw. einer Gutachterlichen Stellungnahme sind eintragungsfrei. Es müssen lediglich die mitgelieferten Papiere im Fahrzeug mitgeführt werden.

  • E-Prüfzeichen / EG-Genehmigungsnummer
    Trägt ein Tuningteil ein E-Prüfzeichen oder eine EG-Genehmigungsnummer, so kann dieses direkt verbaut werden. Weder Abnahme noch weitere Papiere sind notwendig. Die Nummer ist auf dem Bauteil vermerkt.

  • Einzelabnahme
    Im Falle einer Einzelabnahme nach §21 oder §19.2 wird ein Tuningteil nach Ermessen des Prüfers, im Rahmen einer Vorführung, in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Ein evtl. mitgeliefertes Materialgutachten kann hierbei hilfreich sein.

  • Im Bereich der StVZO nicht zugelassen
    Tuningteile ohne Zulassung für den Bereich der StVZO sind nur außerhalb öffentlicher Straßen sowie für Rennsportveranstaltungen und Showzwecke einsetzbar.
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